Ellen Drews 
Handanalyse

Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte

Für gesetzlich Krankenversicherte eröffnet das "Kostenerstattungs-verfahren" ebenso die Möglichkeit einer Behandlung in meiner Praxis.


Dazu bedarf es folgender Voraussetzungen:

-  Ist Ihre psychotherapeutische Behandlung lt. Ihres Arztes  notwendig    und unaufschiebbar

-  Haben Sie bereits mehr als vier kassenzugelassene Kolleginnen
   und Kollegen kontaktiert?
-  beträgt die Wartezeit auf einen Behandlungsplatz mehr als
   einen Monat?

Dann vereinbaren Sie einen Termin für ein Erstgespräch mit mir - gerne unterstütze ich Sie bei der Antragstellung

 

Wie wird die Kostenerstattung beantragt? 


Damit Ihre gesetzliche Krankenversicherung die Kostenerstattung über-nimmt, benötigen Sie folgende Unterlagen:

-  Das Protokoll Ihrer vergeblichen Suche nach einem Psycho-therapieplatz in Kassenpraxen (Name der Praxis, Datum Kontakt, Wartezeiten)

-  Die Bescheinigung eines Arztes, dass eine psychotherapeutische Behandlung notwendig und unaufschiebbar ist

-  Eine Bescheinigung, dass Ihre Behandlung in meiner Praxis zeitnah begonnen werden kann, stelle ich für Sie gerne nach einem Erstgespräch aus.

-  Einen Antrag auf Kostenerstattung, den Sie zusammen mit Ihren Unterlagen Ihrer Krankenkasse zusenden


Die Kosten für das Erstgespräch betragen nach GOP 43,72 EUR. Diese werden erstattet, wenn Sie eine Therapie in meiner Praxis beginnen.


INFO Bundespsychotherapeutenkammer:

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) teilt am 17. Dezember 2013 mit:

„Gesetzlich Krankenversicherte nutzen immer häufiger die Möglichkeit, sich bei psychischen Erkrankungen in Privatpraxen behandeln zu lassen. Weil nicht genügend Psychotherapeuten zur gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen sind, müssen die Kassen die Behandlungskosten auch bei nicht [zur Versorgung von gesetzlich Versicherten] zugelassenen Psychotherapeuten erstatten.
„Auch nach der Reform der Bedarfsplanung ist die ambulante Versorgung unzureichend. Ohne Kostenerstattung geht es nicht“, stellt Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident BPtK, fest.

 

Weitere Details finden Sie in der Infobroschüre der Bundespsychotherapeutenkammer.